Nutzungsbedingungen und AGB

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

LMS  Dr. Lietz Marketing Services GmbH

1.             Allgemeines

1.1.          Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und jedes Vertrages, unabhängig davon, ob im Einzelfall eine Auftragsbestätigung erfolgt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2.          Entgegenstehenden oder zusätzlichen Einkaufsbedingungen des Kunden widersprechen wir.

1.3.          Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2.             Lieferung

 2.1.          Alle Lieferungen erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Gefahr des Käufers, ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt.

2.2.          Wir versenden die Ware(n) unversichert, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen ohne Gewähr für den preiswertesten oder schnellsten Weg.

2.3.          Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Sie sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als annähernd zu betrachten. Für die Einhaltung der Liefertermine oder –fristen ist die Übergabe der Ware an den Frachtführer maßgebend.

2.4.          Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, aber nicht vor vollständiger Klarstellung aller relevanten Einzelheiten des Auftrages.

2.5.          Teillieferungen sind ohne besondere Vereinbarung zulässig, sofern sie für den Besteller zumutbar sind.

2.6.          Ereignisse höherer Gewalt befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Lieferung. Höhere Gewalt sind alle die Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenschäden, Rohstoff- und Energiemangel), Umwelteinflüsse, Verkehrseinflüsse, Transportmittelknappheit, unabhängig davon, ob die Umstände bei uns oder einem Vorlieferanten eintraten. Wird infolge der Störung die Lieferung um mehr als 8 Wochen überschritten, so sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

3.             Preise

3.1.          Die vereinbarten Preise verstehen sich in EURO und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.

3.2.          Die Preise gelten ab Lager LMS sofern keine andere Preisstellung vereinbart ist.

4.             Zahlung

4.1.          Die Bezahlung der Rechnungen hat 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, oder innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto auf den Warennettowert in der Art zu erfolgen, dass der Verkäufer am Fälligkeitstag über den Gegenwert verfügen kann.

4.2.          Der Käufer ist nur dann zu einem Skontoabzug berechtigt, wenn er die fälligen Rechnungsbeträge aus vorhergehenden Lieferungen bezahlt hat.

4.3.          Gutschriften über zahlungshalber akzeptierte Wechsel oder Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

4.4.          Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten offenen Rechnungen zuzüglich darauf aufgelaufener Verzugszinsen und Kosten in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung zu verwenden.

4.5.          Durch Zahlungsfristüberschreitung werden die gesamten Ansprüche des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, die weitere Vertragserfüllung bis zur Zahlung aller fälligen Forderungen zu verweigern

4.6.          Bei Überschreitung des Zahlungstermins sind wir vorbehaltlich sonstiger weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe des Dispositionskredites zu berechnen, den uns unsere Hausbank in Rechnung stellt.

4.7.          Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Lieferanten an Dritte ist ausgeschlossen.

4.8.          Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Lieferanten ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Kunden zulässig.

5.             Gewährleistung

 5.1.          Der Verkäufer leistet Gewähr nach den Bestimmungen des Kaufvertragsrecht des BGB und HGB. Die Gewährleistungsfrist erlischt 6 Monate nach dem Tag, an dem die Ware das Werk oder Lager verlassen hat, bzw. dem Frachtführer übergeben wurde und die Lieferung für den Gewerbebetrieb des Kunden erfolgt („B2B-Geschäfte“).

 5.2.          Für die Verwendung der Ware trägt der Käufer die alleinige Verantwortung. Mündliche oder schriftliche Beratung durch den Verkäufer gilt als unverbindlicher Hinweis und befreit den Käufer nicht von einer eigenverantwortlichen Prüfung der Waren auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung des Verkäufers in Betracht kommen, ist sie auf den Wert der jeweiligen Lieferung beschränkt. Alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Das gilt auch für unmittelbare und mittelbare Schäden, die durch die Verarbeitung der Ware entstehen.

5.3.          Angaben zum Gegenstand und Umfang der Lieferung oder der Leistung (z.B. Gewichte, Maße und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgebliche Leistungsbeschreibungen, bzw. Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien für die Beschaffenheit der Ware. Garantien für die Beschaffenheit der Ware werden von dem Verkäufer nur schriftlich abgegeben und müssen explizit als solche bezeichnet werden.

5.4.          Schadenersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sind ausgeschlossen.

 6.             Mängelanzeigen

6.1.          Voraussetzung jeder Gewährleistung ist neben einer unverzüglichen Überprüfung der gelieferten Ware die unverzügliche Mängelanzeige nach deren Feststellung unter Angabe der genauen Bezeichnung, des Lieferschein und der Rechnung.

6.2.          Konnte der Käufer trotz Beachtung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht einen verborgenen Mangel nicht erkennen, muss die Mängelanzeige sofort nach Feststellung, spätestens jedoch 6 Monate nach Versand der Ware erfolgen.

7.             Eigentumsvorbehalt

 7.1.          Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den Kaufpreis hierfür vollständig bezahlt hat.

7.2.          Wird die gekaufte Vorbehaltsware vom Besteller weiterverkauft oder im Rahmen eines Werkvertrages weiterverarbeitet, so tritt der Käufer schon jetzt die ihm aus solchen Verträgen zustehenden Forderungen bis zur Höhe unserer Forderungen ab. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer jederzeit den Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung der Forderung an den Verkäufer anzuzeigen.

7.3.          Der Verkäufer ist berechtigt, die Herausgabe der Ware vom Käufer zu verlangen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

7.4.          Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Beschädigung und Verlust zu versichern. Er tritt Ansprüche aus Versicherungsverträgen im voraus an den Verkäufer ab.

7.5.          Übersteigt der realisierbare Wert der dem Verkäufer gegebenen Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10%, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Die Auswahl der Sicherheiten bleibt dem Verkäufer überlassen.

 8.             Rücktritt

 8.1.          Der Verkäufer ist jederzeit und ohne Ankündigung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Käufers wesentlich verschlechtert haben. Diese Voraussetzungen gelten dann als erfüllt, wenn beim Käufer oder einem persönlich haftenden Gesellschafter des Käufers Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungen, Wechsel- oder Scheckproteste erfolgen, bzw. Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet sind.

8.2.          Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn die oben genannten Voraussetzungen bei Vertragsabschluß erfüllt, dem Verkäufer aber noch nicht bekannt waren.

 9.             Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

 9.1.          Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Berlin.

9.2.          Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers (Berlin). Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3.          Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecken dieser Geschäftsbedingung bzw. Vereinbarung am nächsten kommt.